AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Brüger Fotobox vermietet über die Website: www.fotobox-achim.de eine Fotobox und dazugehörige Gegnstände gegen Entgeld.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmen beide Vertragspartner dem Mietvertrag zu und dieser wird wirksam. Dadurch erkennen beide Parteien die hier zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Brüger Fotobox als Grundlage an. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Fotobox und dazugehörige Gegenstände bleiben zu jedem Zeitpunkt des Mietverhältnisses Eigentum von Brüger Fotobox.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigungen des Mietpreises. 5 Tage nach Vertragsabschluss werden 35 % des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag (65 % des Gesamtpreises) ist spätestens bis eine Woche vor Mietbeginn zu zahlen. Bleibt die Restzahlung aus oder erfolgt nicht fristgerecht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Mietdauer & Rückgabe

Die Mietdauer (Einsatzzeit) beginnt und endet zu dem im Vertrag vereinbarte Zeitpunkten. Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionsfähig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Beschädigte, fehlende oder durch Verschmutzung unbrauchbar gewordene Requisiten werden mit 5,00 € pro Gegenstand berechnet. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme (Übergabeprotokoll) der Mietgegenstände bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.

§ 6 Kündigung

Der Mieter hat das Recht den Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird im Falle einer Kündigung innerhalb von sieben Tagen vor Mietbeginn die Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer rechtzeitigen Kündigung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:

  • Bis zu 30 Tage vor dem gebuchten Termin in Höhe von 35 % der Gesamtvergütung
  • Bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Termin in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung

Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzins in Verzug gerät, oder wenn höhere Gewalt die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.

§ 7 Pflichten des Kunden / Der Mieter ist verpflichtet:

  • Für eine problemlose Anlieferungsmöglichkeit, sowie für eine Bereitstellung eines fehlerfreien Stromanschlusses zu sorgen.
  • Die Mietgegenstände in vor Wind- und Wettergeschützten, geschlossenen Räumen zu betreiben und sie pfleglich zu behandeln.
  • Etwaige Mängel der Mietgegenstände, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels beim Vermieter, tritt kein Anspruch auf Minderung ein.
  • Umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen, falls die Mietgegenstände oder ein Teil davon entwendet wurden.

§ 8 Verbotene Nutzung / Dem Mieter ist untersagt:

  • Die Mietgegenstände an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
  • Die Mietgegenstände in ihrer Ausgangsform zu verändern oder auseinanderzubauen.
  • Die Fotobox aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm Computer, Kamera, Drucker etc. offenzulegen.
  • Änderungen am System vorzunehmen, Daten vom System zu laden oder Datenträger anzuschließen. (Daten werden ausschließlich vom Vermieter vom System geladen und dem Mieter zur Verfügung gestellt.
  • Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf der Fotobox abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
  • Die Fotobox und weitere Mietgegenstände in einem nicht Wind- und Wettergeschützten Raum zu betreiben.

§ 9 Haftung

Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehemen.

a. Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrechte hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberechte Dritter.

b. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an der gemieteten Fotobox und weiterer Mietgegenstände durch ihn – auch ohne eigenes  Verschulden,-seine Gäste oder Dritte, entstehen. Das gilt auch für nutzungsfreie Zeiten und nachts. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:

  • die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann.
  • bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. Mwst. zu erstatten.
  • Bergungs- und Rückführungskosten
  • Gutachtenkosten
  • Wertminderung (technisch & merkantill), den Vermieter entstehenden Ausfallschaden fürdie Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer.
  • sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
  • Personenschäden
  • Höhere Gewalt
  • etwaige Selbstbeteiligungskosten und Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter.

Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Mietgegenstände durch die private Haftpflicht des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt.

c. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Brüger Fotobox, soweit gesetzlich möglich, sind ausgeschlossen.

d. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

e. Wird vor oder während der Mietdauer, ohne Verschulden des Mieters, eine Reparatur notwendig, oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit der Mietgegenstände, ist nicht zulässig. Brüger Fotobox kann den Vertrag jederzeit gegen Erstattung, des bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Mietpreises, stornieren.

f. Werden Mietgegenstände gestohlen, bzw. gehen verloren, so haftet der Mieter vollständig für die Wiederbeschaffung der Gegenstände.

§ 10 Datenschutz

a. Bei Anbahnung, Abschluss und Rückabwicklung eines Mietvertrag werden von mir Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

b. Die Personenbezogenen Daten, die Sie mir z.B bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z.B Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie mir die Daten zur Verfügung gestellt haben.

c. Ich versichere, dass ich Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergebe, es se denn, dass ich dazu gesetzlich verpflichtet bin, oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit ich zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehme, werden die Bestimmungen des DSGVO eigehalten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

§ 11 Abschließende Regelungen

a. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

b. Die Abtretung von Forderungen aus diesen Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Brüger Fotobox, berücksichtigt werden.

c. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.